09.01.2015, 12:11 Uhr | MAZ - Dosse-Kurier 9.1.2015 / Björn Wagener

Spiel mit dem Feuer
Weihnachtsbäume dürfen laut Ministerium nicht verbrannt werden. Kommune macht da nicht mit.

Heiligengrabe/Wittstock – Weihnachten ist längst vorbei, also rasch ein Feuerchen gemacht und den nadelnden Gesellen eingeäschert. Moment! So einfach ist das nicht, sagt das Umweltamt des Landes Brandenburg und weist darauf hin, dass Weihnachtsbäume nicht verbrannt werden dürfen. Grund: Sie gelten als „überlassungspflichtige Abfälle aus privaten Haushaltungen“ und müssen deshalb statt den Flammen den kommunalen Abholdiensten übergeben
werden, so das Umweltministerium. Dass pflanzliche Abfälle aus Haushalt und Garten nicht verbrannt werden dürfen, hatte das Ministerium bereits in einem
Schreiben vom 29. September 2014 mitgeteilt (die MAZ berichtete). Nun aber wurde erneut noch einmal darauf hingewiesen, dass das auch Weihnachtsbäume
einschließt. Das bedeutet, dass das Weihnachtsbaumverbrennen, das bisher
zu Beginn eines jeden Jahres vielerorts als gesellige Runde sehr beliebt war, tabu ist. Zuwiderhandlungen sollen „durch die örtlichen Ordnungsbehörden mit den zu Gebote stehenden Mitteln und dem notwendigen Nachdruck“ unterbunden
und geahndet werden, weist das Ministerium außerdem an. Holger Kippenhahn
aber pfeift darauf. Der Bürgermeister der Gemeinde Heiligengrabe hat für solch einen „Unsinn“ kein Verständnis. „Ein Weihnachtsbaum ist trockenes Holz, das verbrannt werden kann“, sagt er. Dass ein Weihnachtsbaum, der tage- oder gar wochenlang in einer geheizten Wohnung stand, zum Grünabfall gezählt werden soll, erschließt sich ihm nicht. „Die sitzen da in Potsdam und denken, Sanssouci
wäre überall. Aber bei uns auf dem Lande ist es einfach Brauch, die Weihnachtsbäume zu verbrennen.“ Deshalb wolle er sich beim Ministerium noch „heftig beschweren“ und die Sache auch an den Städte- und Gemeindebund
herantragen. Und nicht nur das: Sollten dieser Tage im Gemeindegebiet Weihnachtsbäume verbrannt werden, so werde die Kommune nicht dagegen
vorgehen, auch wenn das der Forderung des Ministeriums widerspricht. Bekommt er nun also Ärger mit der Landesregierung? Nicht unbedingt. Denn laut Ministerium gebe es eine „Öffnungsklausel“, die den Ordnungsämtern erlaubt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wann wie wo
was brennen darf. Ob dieses Ermessen allerdings auch so weit geht, selbst zu bestimmen, ob nun Weihnachtsbäume ins Feuer dürfen oder nicht, war gestern nicht eindeutig zu klären.
Von einer solchen Öffnungsklausel wusste Bürgermeister Kippenhahn bis gestern noch nichts. Doch ob mit oder ohne Klausel: Er lässt ohnehin Nachsicht
walten. Beim Nachbarn in Wittstock sieht das anders aus. Dort werden die Anweisungen des Ministeriums strikt durchgesetzt. Von einer Öffnungsklausel ist
auch in der Dossestadt nichts bekannt. Daher gilt: Weihnachtsbäume dürfen nicht verbrannt werden, bestätigt Stadt-Sprecher Jean Dibbert. Das solle gegenüber den Veranstaltern auch noch einmal deutlich gemacht werden. Wer ein Feuer zum Jahresbeginn entfachen möchte, könne es als Brauchtumsfeuer anmelden. Dann werde es auch genehmigt. Weihnachtsbäume dürfen aber nicht in den Flammen landen. Ob die Einhaltung dieser Forderung kontrolliert wird, dazu macht die Stadt keine Angaben. Als „lebensfremd“ bezeichnet der Landtagsabgeordnete Jan Redmann (CDU) das Verbot, Weihnachtsbäume zu verbrennen. „So was kann man festlegen, wenn man keine anderen Probleme hat“, sagt er und kündigt an, „der
Sache mal nachzugehen.“