Wieder einmal ist in Brandenburg die Direktwahl eines Landrates gescheitert. Bei der Stichwahl, die am Sonntag im Landkreis Oberhavel stattfand, gingen lediglich 20 Prozent der rund 175 000 Wahlberechtigten an die Urnen. Das erforderliche Quorum von 15 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten verfehlten damit sowohl Ludger Weskamp (SPD), der 60,1 Prozent der Stimmen erhielt, als auch Matthias Rink (CDU), der auf 39,9 Prozent der Stimmen kam. Und gemessen in absoluten Stimmen erhielten beide Kandidaten nur wenig mehr Zustimmung als im ersten Wahlgang: Weskamp verbesserte sich von 19 264 Stimmen auf 21 288, Rink von 13 806 auf 14.108. Für eine erfolgreiche Landratswahl wären rund 26 000 Stimmen erforderlich gewesen.
Ein Großteil der rund 17 000 Wähler, die ihre Stimme in der ersten Runde für die Kandidaten von Linken, Grünen und AfD abgaben, entschied sich also nicht etwa um, sondern blieb beim zweiten Mal, wie die schweigende Mehrheit der Bevölkerung, den Wahlen fern.
Kritiker der Quorums-Regelung sehen sich nun bestärkt. So erklärte der Landesvorsitzende der Brandenburger Grünen, Clemens Rostock, das Quorum wirke „abschreckend“. Diese Regelung habe bereits zu absurden Ergebnissen geführt: Im Barnim sei der Landrat durch einen Los-Entscheid im Kreistag bestimmt werden. In Elbe-Elster und Spree-Neiße seien Kandidaten Landrat geworden, die in den Stichwahlen zunächst unterlagen. Und in der Uckermark setzte die SPD einen Kandidaten im Kreistag durch, nachdem ihr ursprünglicher Kandidat es bei den Wählerinnen und Wählern nicht einmal mehr in die Stichwahl geschafft habe.
„Quoren bei Wahlen oder Abstimmungen sind undemokratisch und unsinnig“, sagt auch Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Es sollten grundsätzlich diejenigen entscheiden, die zur Wahl gehen.“
Doch auch die Vertreter der großen Parteien werden allmählich skeptisch. Zwar sieht SPD-Generalsekretärin Klara Geywitz im Wahlergebnis von Ludger Weskamp einen „deutlichen Fingerzeig für den Kreistag“. „Aber nach zehn Wahlen zum Landrat, bei denen das Quorum nicht erreicht wurde, werden wir im Landtag nun in Ruhe darüber nachdenken müssen, welche Schlüsse wir daraus ziehen.“